Inhalt
Das Thema „Organspende“ hat in Deutschland in letzter Zeit an Bekanntheit gewonnen. Dies liegt zu großen Teilen an Ärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die für dieses Thema sensibilisieren wollen. Jedoch haben auch Skandale, in denen das Transplantationsgesetz missachtet wurde, die Bevölkerung mit dem Thema konfrontiert. Verständlicherweise haben diese Ausnahmefälle bei vielen Menschen für Empörung gesorgt.
Die daraus resultierende Verunsicherung hat zu einem Rückgang der Spendenzahl geführt. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sank die Zahl der Spenden zwischen Anfang Januar und Ende August 2013 um etwa 19 Prozent. Eine verheerende Entwicklung, da rund 12.000 Patienten händeringend auf ein Spenderorgan warten. Möchte man sich für oder gegen die Organspende entscheiden, so ist es wichtig, über die aktuelle Regelung Bescheid zu wissen. Hierzu gehören auch Bestimmungen über die Entscheidung zur Organspende
Regelung der Organspende
Die Organspende ist in Deutschland per Entscheidungslösung geregelt. Das bedeutet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sich über die Organspende informieren und eine fundierte Entscheidung über die eigene Spendebereitschaft treffen soll. Diesen Entschluss trägt die Person dann in einen eigenen Organspendeausweis ein, den sie bestenfalls immer bei sich hat. Besitzt eine verstorbene Person, die theoretisch spenden könnte, keinen solchen Ausweis, dann werden die Angehörigen über die Spendemöglichkeit benachrichtigt und zur Entscheidung herangezogen. Es kann eine sehr schwierige Entscheidung sein wenn nicht bekannt ist, welche Einstellung der Verstorbene zur Organspende hatte.
Mit dieser Regelung steht Deutschland europaweit alleine da. In den meisten anderen europäischen Lädern gilt die Widerspruchslöung. Hier wird eine Person im Todesfall automatisch zum Spender sofern sie sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Voraussetzung dafür ist, wie auch in Deutschland, die absolut gesicherte Feststellung des Todes sowie der transplantationsfähige Zustand der Organe. In einigen der Länder mit Widerspruchsregelung haben Angehörige des bzw. der Verstorbenen das Recht, der Spende zu widersprechen.
Organspendeausweis
Die lockere Regelung in Deutschland, in der viele ganz und gar auf eine Entscheidung und einen Spenderausweis verzichten, macht es den Angehörigen potentieller Spender aber auch den Patienten auf der Warteliste schwer. Für die kranken Patienten ist es sehr ungewiss, ob sie rechtzeitig ein lebensrettendes Organ bekommen. So sterben täglich drei der auf der Warteliste stehenden Patienten. Dass die Krankenkassen seit etwa einem Jahr ihre Versicherten anschreiben und diesen Organspendeausweise und Informationsmaterial zusenden, hat aktuell immerhin zu einem Anstieg der potenziellen Spenderzahl geführt. Es bleibt jedoch auch hier jedem Patienten weiterhin freigestellt, ob er den erhaltenen Ausweis tatsächlich ausfüllt und bei sich trägt. Angesichts des derzeit (am 10. und 12. November) stattfindenden Jahreskongress der Deutschen Stiftung Organtransplantation, bleibt zu hoffen, dass in Kürze sinnvolle und weiterführende Entscheidungen veröffentlicht werden.
Falls Sie Interesse an weiteren Informationen haben, wie z.B. zum Transplantationsgesetz oder die Lebendspende an nierenkranke Angehörige, besuchen Sie am Besten die Internetadresse www.organspende-info.de. Hier können Sie u.a. auch einen Organspendeausweis am Computer ausfüllen und ausdrucken. Auf Nachfrage erhalten Sie den Organspendeausweis außerdem in Ihrer Apotheke.
Text © Kerstin Hornung
Foto mit Genehmigung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)